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Grafik Industrieanlage

Verdunkelungsstoff

1939 – 1945

Schwarzer Stoff mit weißem Aufdruck

Verdunkelungsstoff, mit Aufdruck: „Genehmigter Verdunkelungsstoff Kenn-Nr. RL 3-42/187J“, 1939 - 1945, Baumwolle, Leinen, 88 x 81 cm, Inv.-Nr.: ra 01/44 © LVR-Industriemuseum, Foto: Jürgen Hoffmann

Mit Kriegsbeginn am 1. September 1939 blieben Land und Stadt in der Nacht dunkel. Als Schutz vor feindlichen Fliegerangriffen hatten staatliche Behörden und Parteidienststellen die Verdunkelung aller Gebäude angeordnet. Um den Alliierten kein Angriffsziel zu bieten, durfte kein Lichtstrahl nach außen dringen. Diese Maßnahme war Teil des Luftschutzes. Die Bevölkerung war gut darauf vorbereitet worden, denn die Schulungen für den zivilen Luftschutz waren schon vor dem Krieg intensiviert worden.


Ob Wohn- oder Geschäftshäuser, Krankenhäuser, Fabrikhallen oder Bauernhöfe, alle Gebäude mussten bei Kriegsbeginn mit Verdunkelungsvorrichtungen ausgestattet werden, damit von außen und vor allem aus der Luft keine Lichtquelle zu sehen war. Wie die Fenster abdunkeln? Selbst Zeitschriften wie z.B. „Mode und Heim“ gaben praktische Tipps. Der staatlichen Anordnung nachzukommen war aber gar nicht so leicht, wie in der genannten Zeitschrift zu lesen war: „Stoffe sind zur Zeit für Verdunkelungen kaum zu bekommen, würden auch höchst unliebsame, tiefe Löcher in den Geldbeutel reißen.“ Stattdessen empfiehlt die Zeitschrift kurz nach Kriegsbeginn 1939 auf in einen Rahmen gespanntes Papier oder Pappe zurückzugreifen.


Es war Aufgabe der Luftschutzwarte, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden. Aus der kleinen münsterländischen Gemeinde Velen wird zum Beispiel berichtet, dass die Kontrolleure kurzerhand die Scheiben nicht verdunkelter Fenster einschlugen.


Nicht nur aus den Häusern drang kein Licht mehr auf die Straßen, auch Schaufensterbeleuchtungen und Straßenlaternen durften nicht eingeschaltet und Kraftfahrzeuge und Fahrräder nur mit abgedunkelten Scheinwerfern gefahren werden. Wer die verordnete Dunkelheit allerdings für kriminelle Taten nutzen wollte, musste nach der ‚Volksschädlingsverordnung‘ von 1939 mit besonders harten Strafen rechnen.


Unter dem Motto „Luftschutz tut not“ warb der Reichsluftschutzbund (RLB) mit Plakaten, Ausstellungen und öffentlichen Vorführungen für den Selbstschutz der Bevölkerung. Wie schon in der Weimarer Republik deklarierte auch das nationalsozialistische Regime den zivilen Luftschutz als Aufgabe nicht nur, vor allem aber von Frauen. Mit Einführung der Luftschutzpflicht 1935 wurde die „Heimatfront“ für den Krieg mobilisiert.


Weitere Informationen zum Ausstellungsprojekt „Glanz und Grauen - Mode im Dritten Reich“


Christiane Syré


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