Wir möchten Ihnen mit dieser Hausordnung den Museumsbesuch so angenehm wie möglich machen. Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.
Kritik nehmen wir ernst, freuen uns aber über Ihre Verbesserungsvorschläge und Anregungen.
1. Träger des LVR-Industriemuseums ist der Landschaftsverband Rheinland.
2. Das LVR-Industriemuseum kann während der Öffnungszeit in den der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen besucht werden. Einzelne Ausstellungsräume, Gebäude oder Gebäudeteile können zeitweilig geschlossen sein. Ein Verbleiben über die Schließzeit hinaus ist nicht gestattet.
1. Filmen und Fotografieren ist ausschließlich zu privaten Zwecken und ohne Blitzlicht erlaubt.
2. Die Verwendung eines Stativs kann leider – schon aus Sicherheitsgründen – nur nach vorheriger Genehmigung gestattet werden.
1. Gewerbliche Führungen und sonstige Besucherprogramme im LVR-Industriemuseum sind nicht gestattet. Eine Genehmigung für gewerbliche Führungen und sonstige Besucherprogramme ist vorher bei der Schauplatzleitung des LVR-Industriemuseum einzuholen.
2. Bitte denken Sie daran, dass die Aufsichtspflicht während des gesamten Aufenthalts bei einer erwachsenen Begleitperson (Lehrerin bzw. Lehrer, Erziehungsberechtigte/r und andere Begleitpersonen) liegt. Kinder ab 6 Jahren können an Veranstaltungen auch unbegleitet teilnehmen. Das Kind muss dann angemeldet und die Kontaktdaten des*der Erziehungsberechtigten hinterlegt werden.
1. Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u. ä. ist nicht gestattet.
2. Tiere dürfen nicht in die Ausstellungsbereiche mitgenommen werden.
3. Bis auf gekennzeichnete Mitmach-Objekte die historischen Exponate bitte nicht berühren.
4. In den Räumen darf nicht geraucht werden. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
5. Kindern unter 14 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen verantwortlich und haften für ein etwaiges Fehlverhalten. Ausnahme ist der Besuch von Schüler*innen zu Unterrichtszwecken außerhalb des Klassenverbandes mit entsprechendem Nachweis.
6. Treppen, Durchgänge sowie bezeichnete Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
7. Sie werden gebeten, abgesperrte Bereiche nicht zu betreten.
8. Sperriges Handgepäck, Schirme etc. sind an der Garderobe abzugeben.
Den Anordnungen unseres Personals ist Folge zu leisten.
Bei Nichtbeachtung dieser Haus- und Benutzungsordnung kann ein Haus- und Geländeverbot ausgesprochen werden. Im Fall eines Haus- und Geländeverbotes wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
Die Besucherinnen und Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Genießen Sie Ihren Aufenthalt bei uns – es ist auch Ihr Museum.
Der Direktor des LVR-Industriemuseums