Koppel der Hitlerjugend, entnazifiziert, 1942, Leder, Metall, Glas, 8,50 x 102,00 cm, Inv.-Nr.: ra 05/416 © LVR-Industriemuseum, Foto: Jürgen Hoffmann
Im August 1945 wurde von den Alliierten ein Befehl erlassen, nach dem niemand mehr militärische Uniformen und Abzeichen des „Dritten Reiches“ tragen durfte. Viele Deutsche hatten auch schon vorher begonnen, die verräterischen Abzeichen und Uniformen zu entsorgen, zu verstecken oder umzuarbeiten.
Am 30. August 1945 verfügte der Kontrollrat in seinem „Alliierten Befehl Nr. 1“, dass ab sofort niemand mehr militärische Uniformen und Abzeichen der NS-Zeit tragen durfte. Ebenso verboten waren Dienstgradabzeichen, militärische Auszeichnungen, Abzeichen sowie die Kleidung paramilitärischer und anderer NS-Organisationen. Mehrere Verordnungen konkretisierten diesen Befehl. Nur noch umgeänderte und umgefärbte Uniformteile durften benutzt werden.
Dieser Befehl betraf auch die Uniformen der nationalsozialistischen Jugendorganisationen, wie den Bund Deutscher Mädchen (BDM) und der Hitlerjugend (HJ). Die Abzeichen mussten abgetrennt, die Kopfbedeckungen durften gar nicht mehr getragen werden, die Embleme auf den Koppelschlössern weggeschliffen oder unsichtbar gemacht werden.
Das Koppel des LVR-Industriemuseums wurde entnazifiziert, indem vom Vorbesitzer die charakteristische Siegrune auf dem Koppelschloss, die Abkürzung „SS“ in Runenform, mit bunten Halbkugeln überklebt wurden. Ein Koppel ist ein Gürtel als Teil einer Uniform und wird um die Körpermitte getragen. Siegrunen sind „Phantasiezeichen“, die nach dem Vorbild der germanischen Schriftzeichen, der Runen, entstanden.
Der Besitzer hat das Koppel nach der Umgestaltung dennoch nicht mehr getragen. Die bunten Steine ließen ihn aus seiner Sicht zu feminin erscheinen.
Weitere Informationen zum Ausstellungsprojekt „Glanz und Grauen - Mode im Dritten Reich“
Claudia Gottfried
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