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Knopflochspange mit Ehrenzeichen, 1934 – 1942, Eisenblech, Ripsband aus Seide, 1,8 x 2,8 x 1 cm, Inv.-Nr.: rz 10/587© LVR-Industriemuseum, Foto: Jürgen Hoffmann
Ehrenabzeichen waren in der Zeit des Nationalsozialismus Massenware. Sie gab es in verschiedenen Formen wie Anstecknadeln, Ordens- oder Knopflochspangen.
Die Knopflochspange aus der Sammlung des LVR-Industriemuseums besteht aus einem Leichtmetallknopf, an dem ein Ring befestigt ist. Durch diesen wurden wie bei einer Schleife zwei übereinander liegende Seidenripsbänder gezogen. Das hintere, breiter werdende Band ist in den deutschen Reichsfarben Weiß-Schwarz-Rot, das Vordere in Weiß-Schwarz gewebt. An dem Ring sind drei Ehrenzeichen aus Eisenblech mit Bezug auf den Ersten Weltkrieg befestigt.
Das linke Abzeichen ist ein Eisernes Kreuz II. Klasse mit der Initiale „W“ für Kaiser Wilhelm II.“ und „1914“. Es wurde abhängig der „Erfolge“ im Kampf in drei Klassen verliehen. Die II. Klasse war die Unterste, gefolgt von der I. Klasse und dem Großkreuz. Die Form des Eisernen Kreuzes weist auf den mittelalterlichen Deutschen Orden hin. Demnach steht es für Sieg über dunkle Mächte und den Tod, für Kraft und Stärke im Leben, Trost und Zuversicht im Sterben sowie ewige Ehre und Ruhm.
In der Mitte der Knopflochspange befindet sich ein Ehrenkreuz für Frontkämpfer. Es zeigt einen Siegerkranz aus Lorbeeren. In der Mitte stehen die Jahreszahlen „1914“ und „1918“. Zwei Schwerter durchqueren das Kreuz. Durch sie unterscheidet sich das Ehrenkreuz für Frontkämpfer von den Anderen, die für Kriegsteilnehmer und Hinterbliebene des ersten Weltkriegs verliehen wurden.
Das Ehrenkreuz ist das einzige Abzeichen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Reichspräsident Paul von Hindenburg stiftete es im Juli 1934 zum 20. Jahrestag des Beginns des Ersten Weltkrieges. Nach dessen Tod wurde das Abzeichen durch Adolf Hitler verliehen. Das Ehrenkreuz musste bei der örtlichen Polizeibehörde von berechtigten Personen, wie Familienmitgliedern, bis März 1935 beantragt werden. Weitere Anträge waren mit dem Anschluss Österreichs und dem Sudetenland 1938 sowie mit der Rückgewinnung von Elsass-Lothringen 1942 möglich.
Das äußerste Abzeichen ist ein Verwundetenabzeichen des Ersten Weltkriegs. Es besteht aus einem Medaillon mit einem Siegerkranz aus Lorbeeren und einen Stahlhelm mit zwei überkreuzten Schwertern in der Mitte. Das Verwundetenabzeichen wurde in drei Stufen verliehen. Ein schwarzes Abzeichen steht für ein- bis zweimalige Verwundung, ein silbernes oder weißes bedeutet drei- bis viermalige Verwundung, ein goldenes wurde bei fünf und mehr Verwundungen verliehen.
Das Verwundetenabzeichen geht auf eine Stiftung von Kaiser Wilhelm II. im letzten Kriegsjahr 1918 zurück. Es konnte allen verwundeten Deutschen, einschließlich der in den Kolonien, verliehen werden. Bis 1933 waren Verwundetenabzeichen bei militärischen Behörden zu beantragen. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten waren die Versorgungsämter der Städte für die Anträge zuständig. Hierfür benötigte der Antragsteller einen Nachweis über die Verwundung mit militärischer Beglaubigung. Verwundetenabzeichen wurden auch kommerziell in Form von durchbrochenen Medaillons gehandelt. Sie waren aus billigem Eisenblech und massenhaft auf dem Markt, häufig in Form von Anstecknadeln.
Weitere Informationen zum Ausstellungsprojekt „1914 – Mitten in Europa“
Regina Weber
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